Amtsgericht Neu-Ulm
30.01.2007

Justizministerin Dr. Beate Merk: "Scheidungstouristen sollten besser zu Hause bleiben !"

Immer wieder kommt es vor, dass Scheidungswillige Kosten und Aufwand eines Scheidungsverfahrens im Inland scheuen und glauben, sie könnten einen Urlaub im Ausland für eine vermeintlich günstige und rasche Ehescheidung nutzen. Justizministerin Dr. Beate Merk warnte heute vor solchem Scheidungstourismus. Merk: "Viele Paare wissen nicht, dass eine ausländische Ehescheidung, bei der jedenfalls einer der Ehepartner deutscher Staatsangehöriger ist, in Deutschland grundsätzlich erst dann wirksam wird, wenn sie förmlich anerkannt wird. Diese Anerkennung ist aber bei Scheidungstouristen meistens nicht möglich, weil das ausländische Gericht regelmäßig für eine Ehescheidung nicht zuständig ist, wenn die Ehepartner keine Beziehung zu dem ausländischen Staat aufweisen. Dann muss in Deutschland noch einmal ein reguläres Scheidungsverfahren durchgeführt werden. Statt der beabsichtigten Kostenersparnis stehen dann höhere, weil doppelt verursachte Kosten auf der Rechnung." In anderen Fällen haben Anträge auf Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen jedoch regelmäßig Erfolg. Im Jahr 2006 wurden bei dem zuständigen Präsidenten des Oberlandesgerichts München insgesamt 1.329 (Vorjahr: 1.268) Anträge auf Anerkennung ausländischer Ehescheidungen gestellt. Verglichen mit den Zahlen aus dem Jahr 1990 stellt dies nahezu eine Verdoppelung dar. Im vergangenen Jahr betrafen die meisten Anträge erneut Scheidungsurteile aus der Türkei (188) und den USA (161), ebenfalls stark vertreten sind Jugoslawien (128), Bosnien und Herzegowina und Thailand (jeweils 97) sowie die Russische Föderation (87).

Keine Anerkennung ist erforderlich, wenn beide Ehegatten ausschließlich Staatsangehörige des Landes sind, in dem das Scheidungsurteil ergangen ist. Auch für nach dem 1. März 2001 ergangene Scheidungsurteile aus EU-Staaten (ohne Dänemark) ist wegen einer EU-Verordnung keine gesonderte Anerkennung mehr nötig.

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?